Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab 2017 erfolgen die Umstellung des Begutachtungsverfahrens und eine neue Einordnung der pflegebedürftigen Personen in Pflegegrade. Diese Systemveränderungen haben zur Folge, dass auch das bisherige Verfahren des Pflegestufenmanagements auf Seiten der Pflegeeinrichtungen inhaltlich neu ausgerichtet werden muss. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren gerne

Effektives Pflegegradmanagement