Für den Fall akuter Krisensituationen (z.B. Stromausfälle, Brände, Naturkatastrophen, Pandemien), die Einfluss auf die Versorgung haben können, müssen Pflegeeinrichtungen in Absprache mit den kommunalen Gefahrenabwehrbehörden ein Krisenkonzept vorhalten.
Bei uns erhalten Sie ein praxistaugliches Muster -Krisenkonzept inklusive Anlagen!
Der Träger …