Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege, die der GKV-Spitzenverband am 17. Dezember 2018 beschlossen hatte, sind Ende Februar vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und jetzt veröffentlicht worden. Das teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit.
Die Richtlinien treten am 1. November 2019 in Kraft und bilden die verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die externen Qualitätsprüfungen werden wie bisher durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), den Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (SMD) und den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) durchgeführt.
Durch das neue Prüfverfahren verändern sich die Prüfinhalte und der Prüffokus der externen Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. 21 der 24 Qualitätsaspekte des neuen Prüfinstrumentes beziehen sich auf die Qualität der Bewohnerversorgung. Ergänzend zur externen Qualitätsprüfung kommen erstmalig auch von den vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erhebende Qualitätsindikatoren flächendeckend zur Anwendung. Diese werden bei der externen Qualitätsprüfung stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft.
Ab der Umsetzung des neuen Prüfverfahrens sind die Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich einen Tag vorher anzukündigen; Anlassprüfungen sollen weiterhin unangekündigt erfolgen.. Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer Inhouseschulung zur neuen Systematik