Der GKV Spitzenverband hat eine überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit beschlossen. Dies gilt ab sofort für alle Pflege-Begutachtungen. Die Begutachtungs-Richtlinien wurden überarbeitet, um die Erfahrungen der Medizinischen Dienste mit dem seit dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen Begutachtungsverfahren zu berücksichtigen. 

Informieren Sie sich bei PORTALIS aktuell welche Anpassungen betroffen sind und welche Auswirkungen dies hat.

Richtlinien zur Pflegebegutachtung überarbeitet