Für den Fall akuter Krisensituationen (z.B. Stromausfälle, Brände, Naturkatastrophen, Pandemien), die Einfluss auf die Versorgung haben können, müssen  Pflegeeinrichtungen  in Absprache mit den kommunalen Gefahrenabwehrbehörden  ein Krisenkonzept vorhalten.

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Der Träger ist im Rahmen des internen Qualitätsmanagements dabei dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen festzulegen, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Ressourcen durchzuführen, in ihrer Wirkung zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.

Die Maßnahmen müssen anpassungsfähig sein, damit jederzeit auf die Dynamik einer Krise reagiert werden kann. Die Erstellung und Umsetzung von Krisenkonzepten stellt eine Weiterentwicklung vorangegangener Normsetzungsverträge dar und geht ggf. mit zusätzlichen Ressourcen einher.

Die Maßnahmen sind darauf auszurichten, dass im Fall einer Krise elementare körperliche und psychische Grundbedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen bestmöglich erfüllt werden können.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen daher über ein Krisenkonzept, in dem Maßnahmen zur grundsätzlichen Bewältigung der einzelnen Krisensituationen beschrieben sind vorhalten. 

Bei Interesse an den Musterdokumenten fragen Sie gerne an!

 

Neu: Muster Krisenkonzept für die Stationäre Altenhilfe analog MUG