AUS der PRAXIS für die PRAXIS

Das Personalbemessungsverfahren (PeBeM) in der stationären Altenpflege kommt. Erstmals können Träger ab dem 1.7.2023 in Pflegesatzverhandlungen MEHR Personal verhandeln.

Ein bedarfsgerechter Qualifikationsmix ersetzt die langjährig geltende Fachkraftquote.

Der künftige Qualifikationsmix besteht dann nach § 113 c SGB XI aus drei Ebenen

  1. Aus ungelernten Pflegemitarbeitern (QN1- QN2)
  2. Nach Landesrecht ein- bis zweijährig ausgebildeten qualifizierten Pflegehelfern (QN 3)
  3. Fachkräften (QN 4)

Organisationsstrukturen und Aufgabenverteilung werden sich durch die neue Personalbemessung verändern. Die Qualifikation zur Durchführung einzelner pflegerischer und administrativer Maßnahmen (Interventionen) wird sich zukünftig immer mehr an den Kriterien des Begutachtungsinstrumentes ausrichten.

Hierzu haben wir ein Praxistool zur Ermittlung der Q-Niveaus bei unterschiedlichen Interventionen auf den Kriterien des Pflegegrades entwickelt, welches Ihnen konkret anzeigt, welche Interventionen basierend auf dem individuellen Hilfebedarfs Ihrer BewohnerInnen zukünftig durch welche MitarbeiterInnen ausgeführt werden sollten.

 

Gleichzeitig dient dieses Hilfsmittel für die Umsetzung von PeBeM und der Implementierung einer Stationären Tourenplanung.

Bei Interesse nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

Praxistool zur Ermittlung der Q-Niveaus