Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die bisherige „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ in einen neuen „Qualitätsausschuss“ umgewandelt. Der Qualitätsausschuss hat den Auftrag die Instrumente der Qualitätsprüfung und der Qualitätsberichterstattung weiterzuentwickeln. Aber was kommt nach dem „Pflege-TÜV“?
Im Rahmen einer Veranstaltung am …
