Zum 01.01.2017  ist das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen vom 19. Dezember 2016 in Kraft getreten. U.a., werden regelmäßige Schulungen zu Freiheit fördernden Maßnahmen gefordert. Gerne informieren wir Sie zu den Neuerungen bzw. führen bei Ihnen eine Schulung zu Freiheit fördernden Maßnahmen durch.

Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen