Betreuungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an Fortbildungsmaßnahmen (16 UE) teilzunehmen. Ziel ist es, die Teilnehmenden über den aktuellen Wissenstand zum Umgang mit pflegebedürftigen Menschen zu informieren und die berufliche Praxis zu reflektieren.
In der Schulung werden Strategien und …